2009-03-27 Kölner Stadt-Anzeiger: Die Gefahr "menschlicher Faktor"
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Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, Tagesthema, 27. März 2009, Seite 2
Die Gefahr "menschlicher Faktor"
Im Fall der Phantommörderin von Heilbronn unterlief den Ermittlern offenbar eine folgenschwere Panne
[Mehr zur DNA] [Alles zum Phantom] [Der Westen: Phantom-Jagd: Experten streiten über DNA-Analyse] [Forschungsexpedition Deutschland: Wieso führen DNA-Spuren bei der Verbrechensbekämpfung nicht immer zum Täter] [dpa-Basisdienst: Phantom von Heilbronn] [Focus Online: Trügerische Sicherheit] [Zeit Online: Geschlampt und dumm angestellt] [Die Rheinpfalz: Mit gründlichen Proben keine Panne] [Lausitzer Rundschau: Niemandem trauen und alles prüfen]
VON MARIANNE QUOIRIN
Für die biologische Sicherheit von Medizinprodukten gibt es bislang keine Qualitätsstandards.
Von der zweiten Möglichkeit, einen Fehler beim Test zu machen, weiß der Kölner Kriminalbiologe Mark Benecke ein Lied zu singen. "Mir ist das schon passiert", bekennt Benecke. Aber er hat den Irrtum bei der Blindprobe (Untersuchung eines zweiten Wattestäbchens ohne DNA) sofort bemerkt. "Ich habe damals nichts darüber geschrieben", sagt er ,"aber vielleicht hätte ich das tun sollen, um andere zu sensibilisieren."
Der Wissenschaftler will sich kein Urteil darüber erlauben, ob auch im "Phantom"-Fall der "menschliche Faktor" eine Rolle gespielt hat. Aber er wundert sich doch darüber, warum der Fehler im Labor nicht beim Blindversuch aufgefallen sei. Denn wenn man feststelle, dass eine Probe verunreinigt sei, könne man den Test komplett wiederholen und die Kontaminierung herausrechnen.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg will seit April 2008 "intensiv" nachträglich die Möglichkeit von einer Fremdverunreinigung geprüft haben und dafür "mehrere Hundert" unbenutzte Wattestäbchen ergebnislos untersucht haben. Ein bisschen spät, denn Abriebstäbchen nur einzelner Liefer-Chargen könnten kontaminiert gewesen sein, die inzwischen benutzt wurden.
Als Reaktion auf die mögliche Verunreinigung der DNA-Proben fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter Konsequenzen - genauer: die Einführung eines Gütesiegels, um die Möglichkeiten von Falschanalysen auszuschließen. Sollten solche Zertifikate eingeführt werden, will Kriminalbiologe Benecke, erst 38 Jahre alt , dennoch nicht auf Blindproben verzichten: "Ich bin ein altmodischer Wissenschaftler, der sich nur selbst traut."
Die Sicherheit von Medizinprodukten bleibt ohnehin ein Dauerbrenner: Erst im Februar hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung rechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das geplante Gesetz soll nicht nur der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dienen, sondern auch die Sicherheit für die Patienten erhöhen. Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für klinische Prüfungen auch von Medizinprodukten sollen angeglichen, die Zuständigkeit künftig im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zentralisiert werden.
In der nächsten Woche veranstaltet im Übrigen der Tüv Rheinland eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema biologische Sicherheit von Medizinprodukten. Dabei stehen auch Sterilisationsverfahren und Verpackung steriler Produkte auf der Tagesordnung.
