2003-11 EMMA: Kommissar DNA

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Quelle: Emma, Heft 6/2003 (Nov./Dez. 2003), S. 40-44

Kommissar DNA

Die Wunderwaffe gegen Täter

Von Cornelia Filter

Kein Zweifel: Der so genannte „genetische Fingerabdruck" ist eine wahre Wunderwaffe zur Überführung von Tätern. Trotz seines in Deutschland bisher extrem eingeschränkten Einsatzes konnten so in den letzten fünf Jahren 5,500 „schwere Straftaten" aufgeklärt und die Täter gefasst werden, darunter so manches bis zu 20 Jahre zurückliegende Sexualverbrechen. Denn gerade Sexualverbrecher haben auffallend häufig schon eine längere Karriere als Gesetzesbrecher hinter sich. Die Kriminalpolizei fordert darum schon lange einen breiteren Einsatz von DNA und ausreichende Mittel für den Abgleich bereits vorhandener Daten mit noch l nicht aufgeklärten Taten, Und auch Innenminister Schily plädiert: „Der genetische Fingerabdruck muss weitgehender genutzt werden." Er befindet sich damit in einem Boot mit Menschenrechtsorganisationen in den USA, die gegen diel Todesstrafe kämpfen: Sie erhoffen sich von der jetzt verstärkt eingesetzten DNA-Analyse zumindest schon mal Recht für) die zu unrecht Verurteilten.

Und was passiert in Deutschland? Erst mal nichts. Denn zur Erweiterung des genetischen Fingerabdrucks müsste die Strafprozessordnung geändert! werden - und da gibt es starken Widerstand bei Rotgrün, Grund: Datenschutz. Aber verletzt der genetische Fingerabdruck wirklich die Persönlichkeitsrechte? Und was unterscheidet ihn eigentlich tatsächlich vom guten alten Fingerabdruck?

Click to enlarge Verhindert ein übertriebener Datenschutz das Ergreifen der Täter -- und trägt so dazu bei, dass es noch mehr Opfer gibt?

Bei uns scheint der Täter mehr Rechte als das Opfer zu haben", sagt Rüdiger Thust und betrachtet mit nachdenklichem Blick durchs Fenster den Regen, der draußen vor dem Polizeigebäude schnurgerade auf den Waidmarkt knallt. Der Leiter des Kriminalkommissariats l in Köln ist im nordrhein-westfälischen Bund Deutscher Kriminalbeamter der Experte für den genetischen Fingerabdruck.

Seit Jahren kämpft der Kriminalhauptkommissar bundesweit dafür, dass die DNA-Analyse unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen eingesetzt werden darf wie die herkömmliche Fingerabdruckabnahme. International bereits in vielen Ländern Standard bei der erkennungsdienstlichen Erfassung von Wiederholungstätern: notorische wie potentielle. Doch hierzulande immer noch nur eingeschränkt erlaubt - aus „Datenschutzgründen". Zum Leid von Thust, der meint: „Wir brauchen eine erleichterte und damit deutlich beschleunigte Anwendung des genetischen Fingerabdrucks." Zum Beispiel Angelika Bayer. Die 37-jährige Managerin aus Düsseldorf war in der Nacht vom 5. auf den 6. Oktober 1991 nach einem Kneipenbesuch in Köln mitten in der City brutal vergewaltigt und ermordet worden.

Monatelang setzte die Kölner Polizei alles daran, den Täter zu finden: Phantomfotos, Fahndungsplakate, Kinospots, 77.000 Postwurfsendungen, eine hohe Belohnung. Alles ohne Ergebnis. Dann - über zwölf Jahre später - ein sensationeller Fahndungserfolg: Am 27. März 2003 wird im Kölner Vorort Humboldt-Gremberg der 49 Jahre alte Gelegenheitsarbeiter Detlef W. als mutmaßlicher Mörder in seiner Wohnung festgenommen. Überführt durch seinen genetischen Fingerabdruck. Damit ist Detlef W. einer von 5.500 Tätern „schwerer Straftaten", die in den letzten fünf Jahren akut oder rückwirkend dank DNA allein in Deutschland gefasst werden konnten.

„Die Ermittler, die sich damals Tage und Nächte um die Ohren geschlagen haben, sind außer sich vor Freude", erzählt Hauptkommissar Thust an diesem grauen Morgen in seinem Büro am Waidmarkt.

Er selbst freut sich anscheinend nicht. „Doch, doch", sagt der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende des BDK- aber: „Zwölf Jahre später, das ist zu spät." Auf dem Computer-Bildschirm gleicht ein genetischer Fingerabdruck Milchtüten-Strichcodes aus dem Supermarkt. „Je mehr Streifen oder Balken zweier Menschen übereinstimmen, desto näher sind diese miteinander verwandt. Stimmen alle Striche überein, handelt es sich um Spuren, die von der derselben Person stammen." So erklärt der Kölner Kriminalbiologe Mark Benecke mit einfachen Worten ein kompliziertes Laborverfahren namens „Desoxyribonukleinsäure-Analyse", das der britische Humangenetiker Alec Jeffreys 1985 in Leicester entwickelt hat. Sechs Jahre vor der Ermordung Angelika Bayers in Köln. Jeffreys - für seine bahnbrechende Erfindung von der Queen geadelt — suchte Mitte der 80er nach einem griffigen Namen. Weil ihn das unverwechselbare Strichmuster der digitalisierten Erbgutinformationen an die unverwechselbaren Linien auf der Haut von Handflächen und Fingerkuppen erinnerte, nannte er seine neue Technik „genetic fingerprint".

Der herkömmliche Fingerabdruck entlarvt einen Täter, wenn er keine Handschuhe trägt und seine Hautabdrücke nicht vom Tatort entfernt. Einen genetischen Fingerabdruck zu vermeiden, ist um ein Vielfaches schwerer, ja quasi unmöglich. Blut, Sperma, Speichel, Urin, Haare, Hautpartikel — irgendwas bleibt immer zurück. „Es sei denn, man trägt einen Astronauten-Anzug", weiß Mark Benecke.

Der international renommierte Kriminalbiologe aus Köln, der Seite an Seite mit Hauptkommissar Thust für die Gleichstellung von genetischen und herkömmlichen Fingerabdrücken streitet, wird nicht müde, daran zu erinnern: „Schon 1986, also ein Jahr nach Entdeckung der Methode, begann eine Kölner Forschungsgruppe im Institut für Rechtsmedizin sie zu erproben und zu verbessern. Damit erhielt die Polizei in Köln als eine der ersten in Deutschland die Möglichkeit, biologische DNA-Spuren zu untersuchen." Angelika Bayer hat es nichts genützt. Und eventuellen Opfern nach ihr auch nicht.

Doch der Gelegenheitsarbeiter Detlef W. hinterließ in der Nacht vom 5. auf den 6. Oktober 1991 zum zweiten Mal seinen genetischen Fingerabdruck am Tatort: in Form von Hautfetzen unter den Fingernägeln seines Opfers. Die Kriminaltechniker der Kölner Kripo sicherten die DNA-Spuren und archivierten sie. Wären es normale Fingerabdrücke gewesen, hätten die Kripo-Experten sie mit AFIS abgeglichen: das .Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System" vom Bundeskriminalamt. Auf diesem zentralen BKA-Server werden seit Jahren alle herkömmlichen Fingerabdrücke von erkennungsdienstlich erfassten Straftätern gespeichert, ohne dass dabei auch nur die kleinste Sorge an den Datenschutz verschwendet würde. Click to enlargeEine vergleichbar umfangreiche Datei für genetische Fingerabdrücke gibt es in Deutschland bis heute nicht. Zwar wurde 1998 beim BKA in Wiesbaden DAD installiert: die „DNA-Analyse-Datei". Doch genetische Fingerabdrücke dürfen dort nur unter strengen Datenschutzauflagen eingespeist werden.

Dabei wird bei der kriminologischen Desoxyribonukleinsäure-Analyse ausschließlich „nicht kodierendes" DNA-Material untersucht: Das sind mehr als 95 Prozent des menschlichen Erbguts. Obwohl ein genetischer Fingerabdruck grundsätzlich mit einer 100-prozentigen Sicherheit einem Individuum zugeordnet werden kann, lässt das nicht kodierende Material so wenig wie der herkömmliche Fingerabdruck Rückschlüsse auf individuelle Persönlichkeitsmerkmale zu wie: Gesichtsform, ethnische Herkunft, Erbkrankheiten etc.

Aber mit solchen Sachargumenten", klagt Rüdiger Thust, „kommt man nicht an gegen eine emotional beladene Phantom-Diskussion über angebliche Missbrauchs-Optionen." Das beklagt der Kölner Hauptkommissar und schaut neidisch aufs Ausland. Schon 1987 -- zwei Jahre nach Entdeckung der kriminalistischen DNA-Analyse und vier Jahre vor der Ermordung Angelika Bayers -- wurde in Großbritannien das erste „Massen-Screening" anberaumt. Nach einem Sexualmord in der Grafschaft Leicestershire müssen sich mehr als 5.000 Männer aus der Umgebung des Tatorts Blut abnehmen lassen (die heute gebräuchliche Speichelprobe war noch nicht erfunden). Und wirklich: Der Mörder wird gestellt.

Zeitgleich steht in Essen Detlef W., der spätere Mörder von Angelika Bayer, aus Hamm vor Gericht: angeklagt des versuchten Mordes „nach einer massiven Attacke auf eine Frau". 1975 ist er zum ersten Mal wegen sexueller Nötigung angezeigt worden. Weitere Sexualdelikte und Gefängnisstrafen folgen. 1987 wird er wegen „gefährlicher Körperverletzung" verurteilt. Zusätzlich zu den zwei Jahren und neun Monaten Haft ordnet die Essener Strafkammer „zum Schutz künftiger Opfer" eine sich anschließende Sicherungsverwahrung an, da zu befürchten sei, dass Detlef W. „ein gefährlicher Wiederholungstäter" ist.

1990 - ein Jahr vor der Ermordung Angelika Bayers - hat Detlef W. seine reguläre Haftstrafe verbüßt. Doch in diese richterlich verordnete Sicherungsverwahrung wird er danach nicht genommen, weil ihm eine Gutachterin bescheinigt, dass „keine Gefahr mehr" von ihm ausgehe. „Nach nur drei Gesprächen mit W.", berichtet der Kölner Stadtanzeiger, diagnostiziert die Diplom-Psychologin „eine Nachreifung seiner Persönlichkeit". Die Justizvollzugsanstalt bestätigt diese schockierende Information. Folge: Am 3. August 1990 setzt das Essener Gericht die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung für fünf Jahre zur Bewährung aus. Detlef W. wird aus dem Gefängnis entlassen. Seine herkömmlichen Fingerabdrücke sind erkennungsdienstlich in AFIS erfasst. Sein genetischer Fingerabdruck ist nirgendwo registriert.

In den USA wird 1990 - als Detlef W. wieder frei ist und vom Ruhrgebiet ins Rheinland zieht, wo er 1991 (mutmaßlich) Angelika Bayer ermordet - die Datenbank CODIS („Combined DNA Index System") als Pilotprojekt von 14 US-Bundesstaaten eingerichtet. 1994 autorisiert das amerikanische Bundesgesetz „DNA Identification Act" das FBI, CODIS zu einem nationalen DNA-Register auszubauen, in dem bundesstaatsübergreifend genetische Fingerabdrücke und Tatortspuren gespeichert werden. Auch so genannte „Altfälle" aus den 70er und 80er Jahren. Was nicht nur zur Lösung von unaufgeklärten Verbrechen führt, sondern auch zur Entlastung unschuldig Verurteilter: Seit 1994 hat der genetische Fingerabdruck in USA 131 Unschuldige aus Todeszellen befreit.

1995 -- da ist Angelika Bayer schon vier Jahre tot und ihr Fall zu den Akten gelegt -- legalisiert Großbritannien als erstes europäisches Land eine nationale DNA-Datenbank für genetische Fingerabdrücke, die erkennungsdienstlich genauso behandelt werden wie herkömmliche Abdrücke. Inzwischen sind 1,7 Millionen DNA-Profile gespeichert, was dem Erfinder der Methode, Sir Alec Jeffreys, nicht reicht. Jüngst forderte er die Ausweitung des DNA-Registers auf die Gesamtbevölkerung: „Nur so können Kriminelle effektiv verfolgt werden."

Ebenfalls 1995 folgen Norwegen, die Schweiz und die Niederlande dem britischen Vorbild. Dort unterschrieb Königin Beatrix Anfang April 2003 sogar das weltweit erste Gesetz, das es Kriminalisten erlaubt, auch kodierende DNA-Informationen zu analysieren. Was derzeit technisch nur begrenzt möglich ist. Mark Benecke: „Selbst mit so relativ einfachen Merkmalen wie Haar- und Hautfarbe haben wir noch Probleme." Im August 95 -- vier Jahre, nachdem Detlef W. (mutmaßlich) Angelika Bayer ermordet hat — läuft die Bewährungsfrist für den scheinbar nicht wieder straffällig gewordenen Serientäter ab. Immerhin: Obwohl Deutschland zu dieser Zeit noch keine DNA-Datei hat und statt dessen hitzig über Datenschutz diskutiert, veranlassen die Essener Richter vorsichtshalber, einen genetischen Fingerabdruck von Detlef W. zu archivieren.

Dass der angeblich Ungefährliche im März 2003 - zwölfeinhalb Jahre nach der Tat — endlich festgenommen wird, ist DAD zu verdanken: der zentralen „DNA-Analyse-Datei" beim BKA in Wiesbaden, die am l. April 1998 online ging. Den entscheidenden Anstoß dafür gab der „Fall Nelly". Zum Beispiel Christina Nytsch. Am 16. März 1998 warten Christinas Eltern, die ihre einzige Tochter „Nelly" nennen, in Ramsloh bei Cloppenburg vergeblich auf die Heimkehr der 11-Jährigen aus dem Schwimmbad. Fünf Tage später entdecken zwei Jäger Christinas geschändete und verstümmelte Leiche in einem 15 Kilometer entfernten Waldstück. Die „Sonderkommission Nelly" sichert DNA-Spuren und ruft anschließend 18.000 Männer aus der Region zur „freiwilligen Abgabe" einer Speichelprobe auf: das größte Massen-Screening in der deutschen Geschichte.

Ronny Ricken, 29, Vater von drei Kindern, möchte sich eigentlich lieber nicht screenen lassen. Doch als zwei Freunde ihn auffordern, sie zu begleiten, geht er mit, weil er fürchtet, sich sonst verdächtig zu machen. Seine Speichelprobe mit der Nummer 3889 entlarvt ihn als Täter.

Es stellt sich heraus, dass Ricken wegen Vergewaltigung seiner eigenen Schwester vorbestraft ist. Er war 21, als er dafür 1990 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Während eines Hafturlaubs missbrauchte er Ende 1992 eine 8-jährige Nichte. Was seine Verwandten nicht anzeigten. Mit der Folge, dass der notorische Vergewaltiger vorzeitig aus der Haft entlassen wurde: „Wegen einer günstigen Sozialprognose."

Bei seiner Vernehmung durch die „Soko Nelly" gesteht Ricken nicht nur den Sexualmord an der 11-jährigen Christina Nytsch im Frühjahr 98, sondern auch den an der 13-jährigen Ulrike Everts im Sommer 96. Zwar waren damals an der Leiche des Mädchens DNA-Spuren gesichert worden. Doch gab es 1996 noch keine Datei, in die man sie hätte einspeisen und mit genetischen Fingerabdrücken von Verdächtigen abgleichen können. Selbst wenn es diese Datei gegeben hätte, wäre die Polizei nicht fündig geworden, weil von Ricken nie ein genetischer Fingerabdruck genommen wurde.

Wäre das 1990 bei der Verurteilung wegen Vergewaltigung seiner Schwester geschehen und hätte 1996 schon eine deutsche DNA-Analyse-Datei existiert, wäre Ricken sofort des Mordes an Ulrike Everts überführt worden und Christina Nytsch würde noch leben. „Meine Tochter musste sterben", sagt ihr Vater bitter, „weil deutsche Politiker jahrelang eine DNA-Datei verhindert haben.“

Seit am 17. April 1998 -- einen Monat nach der Ermordung der kleinen Christina -- beim BKA in Wiesbaden die DAD freigeschaltet worden ist, konnten „mehr als 5.500 schwere Straftaten" aufgeklärt werden. Wie viele so genannte „Altfälle" darunter sind, geht aus der ÄÄS4-Statistik nicht hervor. Aber es sind etliche (siehe Kasten). Unter anderen auch der von Angelika Bayer. Doch dabei war wohl eher „Kommissar Zufall" am Werk.

Die mit aktuellen Straftaten überlastete Essener Kripo kommt erst 2000 dazu, den 1995 vorsichtshalber angefertigten genetischen Fingerabdruck des einschlägig vor bestraften Gelegenheitsarbeiters Detlef W., von dem angeblich „keine Gefahr" mehr ausgeht, an die DAD zu übermitteln. Die Kölner Kripo ist auch überfordert. Sie schafft es nur nach und nach, archivierte DNA-Spuren von nicht aufgeklärten, unverjährten Altfällen in die DAD einzupflegen. Im März 2003 ist der Oktober 1991 dran. Und siehe da: ein Volltreffer!

In der BKA-Datenbank AFIS sind zurzeit etwa drei Millionen herkömmliche Fingerabdrücke erfasst und in DAD, die BKA-Datenbank für DNA-Profile und -Spuren, 250.000 genetische Fingerabdrücke. Dass es in der einen Datei so viele und in der anderen so wenige sind, liegt daran, dass das „DNA-Identifizierungsmuster" eines Straftäters in Deutschland nur nach richterlicher Anordnung (mittels eines Wangenschleimhautabstrichs oder einer Blutentnahme) erstellt werden darf. Dann, wenn es sich um „eine Straftat von erheblicher Bedeutung" handelt und „Grund zur Annahme besteht, dass künftig erneut Strafverfahren zu erwarten sind". Ob ein herkömmlicher Fingerabdruck (Finger und Handflächen werden mit Druckerschwärze abgerollt) im Rahmen einer so genannten „erkennungsdienstlichen Behandlung" angefertigt wird, entscheidet die Polizei.

Das sollte sie auch bei genetischen Fingerabdrücken dürfen, meint Kommissar Rüdiger Thust: „Der Ermittlungsbeamte hat den unmittelbarsten Eindruck. Der Richter hingegen hat es mit einem Angeklagten zu tun, der geschniegelt auf der Anklagebank sitzt und von seinem Verteidiger gebrieft worden ist." Im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen hat sich die Justiz laut Thust „mit der Anordnung von DNA-Identifizierungsmustern" lange Zeit besonders schwer getan. So bedurfte es beispielsweise eines „Klarstellungserlasses" des NRW-Justizministers, um an die „Pflicht zur frühestmöglichen Prüfung der Entnahmevoraussetzungen" zu erinnern. Zum Beispiel Anna. Im Oktober 2001 geht die 7-jährige Anna in einer Münchner Grundschule aufs Klo. Dort lauert ihr Sven K., 19, auf. Er würgt die Kleine halb tot und vergewaltigt sie. Zwei Monate zuvor,

so stellt sich später heraus, hat er sich in einer Münchner Klinik an einer 22 Jahren alten tschechischen Studentin vergangen. In der Silvesternacht 2001/2002 schlägt Sven K. zum dritten Mal zu, auf einer Kneipen-Toilette in Seehaupt am Starnberger See. Dort vergewaltigt er die 56-jährige Wirtin und raubt ihr die Geldbörse.

Das Opfer identifiziert den Serientäter anhand eines Fotos, dass die Kölner Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung von ihm gemacht hat. In Köln, wo Sven K. vor seinem Umzug nach Bayern lebte, hatte er Autos geknackt. Als er eine Frau in einen Hauseingang drängte, um sie zu vergewaltigen, beantragte der Ermittlungsbeamte einen genetischen Fingerabdruck zur Aufnahme in die DAD. Doch das Gericht lehnte ab, weil „die sexuelle Nötigung nicht vollzogen" worden sei und das Ergebnis der Gerichtsverhandlung abgewartet werden sollte. Dazu kam es jedoch nicht, da Sven K. sofort nach seiner Entlassung aus der U-Haft „untertauchte". Pech für die kleine Anna aus München und die Gastwirtin aus Seehaupt.

Laut einer aktuellen BKA-Studie fallen 75 Prozent aller Sexualstraftäter vorher durch andere Delikte auf: „Quer durch das Strafgesetzbuch." Untersuchungen aus USA belegen, dass Tierquäler fünfmal so viele Gewaltverbrechen an Mädchen und Frauen begehen wie Nicht-Tierquäler. „Sexualstraftäter haben ein gestörtes Verhältnis zu fremden Eigentum und der körperlichen Unversehrtheit von anderen", weiß auch Rüdiger Thust aus Erfahrung. Er würde „eine Kiste Champagner darauf verwetten", dass der mysteriöse Unbekannte, der seit 1994 in Bochum 18 Frauen vergewaltigt hat und derzeit durch ein Massen-Screening mit 6.800 Speichelproben gesucht wird, vorher schon straffällig war: „Seinen genetischen Fingerabdruck hätte man längst gespeichert haben können." Hätte man, wenn das auch bei Straftaten erlaubt wäre, die als nicht „erheblich" gelten. Beispielsweise Tierquälerei.

Darum fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter nicht nur den Verzicht auf die richterliche Anordnung, sondern auch DNA-Profile für alle Straftaten, die auch im AFIS registriert werden. Der stellvertretende Landesvorsitzende Thust: „Der genetische Fingerabdruck muss ein ganz normales kriminalistisches Handwerkszeug werden. Genau wie der herkömmliche Fingerabdruck und das erkennungsdienstliche Lichtbild." Zahlreiche CDU-Bundes- und Landespolitikerinnen unterstützen den BDK schon lange dabei. SPD-Bundesinnenminister Otto Schily ist neuerdings auch dafür.

Doch die Bündnisgrünen sträuben sich. So monierte ihr rechtspolitischer Sprecher Jerzy Montag jüngst, dass DNA-Profile „weitaus sensibler als der bloße Fingerabdruck" seien. Da mäkelte sogar die grünenfreundliche taz: „Worin die besondere Sensibilität dieses Zahlencodes besteht, ließ Montag offen." In Nordrhein-Westfalen wird zurzeit eine parteiübergreifende Bundesratsinitiative zur Reform der DNA-Gesetzgebung vorbereitet, die gute Aussichten auf eine Mehrheit hat. Auch ohne die Stimmen der Grünen.

Grund zur Hoffnung für die potentiellen Opfer vor allem der Sexualstraftäter? Gehandelt werden müsste rasch. Denn die Sexualstraftaten sind zurzeit die einzigen Verbrechen in Deutschland, die dramatisch steigen: die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung um mehr als 9 Prozent allein von 2001 auf 2002! Unter den Tätern massig Wiederholungstäter, denn die sind bei Sexualverbrechen besonders häufig — und konnten mit DNA oft früh gestoppt werden.

Es hat aufgehört zu regnen. Doch die Blätter in einer Weinen Grünanlage unweit des Kölner Doms sind noch nass. Unter einem der Büsche hier hat im Oktober 1991 die Leiche von Angelika Bayer gelegen: „gewürgt, vergewaltigt, den Unterleib grausam zugerichtet" (Kölner Stadtanzeiger). Heute erinnert nichts mehr daran. Kein Gedenkstein, kein Mahnmal. Immer hin ist inzwischen der mutmaßliche Mörder gefasst. Dank Kommissar DNA.

Cornelia Filter

Zum Weiterlesen: Mark Benecke: „Mordmethoden" (Lübbe 22 €), www.bdk-nrw.de und http://www.benecke.com/dna.html -- In EMMA: „Warum musste Angelika B. sterben", 12/1991.


Mark Benecke, Ph.D., Certified & Sworn In Forensic Biologist, International Forensic Research & Consulting, Postfach 250411, 50520 Cologne, Germany; E-Mail: forensic@benecke.com, www.benecke.com, Text / SMS only +49-173-287-3136.